Schöffenwahl 2023
In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 statt. Zurzeit werden in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen anschließend durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
Schriftliche Bewerbungen und Vorschläge geeigneter Personen können vom 01.03.2023 bis 31.03.2023 abgegeben werden. Das Bewerbungsblatt sowie die rechtlichen Bestimmungen sind in den Geschäftsstellen der Verwaltungsgemeinschaft Reischach oder unter folgendem Link (https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/schoeffen/formular_bewerbung_sch%C3%B6ffe_barrierefrei.pdf) erhältlich.
Nach Bewerbungsschluss am 31.03.2023 werden die Vorschlagslisten erstellt und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Jede Gemeinde muss dem Amtsgericht folgende Anzahl an Vorschlägen gemacht werden:
Die Gemeinde Perach hat mindestens 1 Person für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen.
Die Gemeinde Reischach hat mindestens 2 Person für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen.
Die Gemeinde Erlbach hat mindestens 1 Person für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen.