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Mit der Aufstellung der Klarstellungs -und Einbeziehungssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
(Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB und Einbeziehung von Flächen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
soll eine Erweiterung der Bebauung im bestehenden Siedlungsgebiet durch die Errichtung zusätzlicher Gebäude im Ortsteils Steinbach-Kohlpoint zugelassen und dabei eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Die geplanten Gebäude sollen der Neuausweisung von Bauland an anderer Stelle entgegenwirken.
Planfassung mit Stand vom: 08.07.2026
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung und von Ausfertigung eines Umweltberichts abgesehen.
Die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ dient vorbereitend der Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Steinbach-Kohlpoint“.
Damit keine Unklarheiten bei der Anwendung bzw. Gültigkeit der Satzungen besteht wird die rechtskräftige Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ inkl. seiner 2 Änderungen vollständig aufgehoben.
Planfassung mit Stand vom: 08.07.2026
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung und von Ausfertigung eines Umweltberichts abgesehen.
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